Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
Blickwinkel Burgard GbR
Südring 27
76863 Herxheim

Tel.: +49 (0) 171 88 944 94
E-Mail: pat@hochzeitsblickwinkel.de
Web: www.hochzeitsblickwinkel.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE310321682

II. GELTUNG / ALLGEMEINES
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Blickwinkel Burgard durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) Der Auftragnehmer kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, DiaPositive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(4) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischtechnischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(5) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

(6) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

(7) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.

(8) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und durch Zahlung der Terminreservierungsgebühr zu bestätigen.

(9) Die Bereitstellung der Bilddateien erfolgt auf einem USB Stick oder als Datendownload.

III. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT
(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.

(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmers. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

(3) Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von einem USB-Stick oder wie vereinbart über.

(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Bei Bereitstellung einer Online-Galerie werden die Bilder in der Online-Galerie auf unter 1MB minimiert. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

(8) Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen des Auftragnehmers, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil des Auftragnehmers informiert.

(9) Sollte der Auftragnehmer Fotos vom Auftrag des Auftraggebers veröffentlichen wollen, wird dem Auftraggeber eine Onlinegalerie zur Verfügung gestellt mit den Fotos die veröffentlicht werden sollen. Hier kann der Auftraggeber bestimmen welche Fotos der Auftragnehmer auf seiner Homepage und Social Media Kanälen veröffentlichen darf. Diese Fotos werden dann auch dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.

IV. VERGÜTUNG
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.

(2) Nach Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30% des Angebots, jedoch mindestens 400 Euro, zu leisten. Der Auftragnehmer lässt dem Auftraggeber direkt nach Bestätigung des Angebotes die Rechnung zukommen. Erst nach Geldeingang ist der Termin für den Auftrag fest gebucht. Diese Terminreservierungsgebühr wird in dem Gesamtpreis mit eingerechnet.

(3) Fahrtkosten - die Anreise erfolgt von Herxheim bei Landau. Bei der Buchung von einem Engagementshoot, einem After-Wedding Shoot oder der Fotobox sind im Preis 25 Freikilometer enthalten. Bei der Buchung einer Hochzeitsreportage sind 50 Freikilometer enthalten. Darüber hinaus wird für jeden weiteren gefahrenen Kilometer ein Betrag in Höhe von 0,50€ berechnet.

(4) Übernachtungskosten - der Fotograf behält sich vor ab einer Entfernung von 150km eine Übernachtungkostenpauschale in Höhe von 85€ in Rechnung zu stellen.

(5) Verpflegung - Essen und Trinken werden während der Reportage vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

(6) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.

(7) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

(8) Gutscheine sind erst gültig, sobald diese auch bezahlt ist. 

(9) Wenn die vereinbarte Leistung vom Auftraggeber storniert wird und der Auftragnehmer für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Terminreservierungsgebühr zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Auftragnehmer die Summe der Differenz einbehalten und und die restliche Summe der Terminreservierungsgebühr zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Auftragnehmer wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchungskosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

(10) Ausnahmen hiervon sind ein schwerer Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung / Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

V. HAFTUNG / GEFAHRÜBERGANG
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer?bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober? Fahrlässigkeit.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.  Natürlich wird sich Patrick Burgard in diesem Fall dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.


VII.
VERMIETUNG FOTOBOX / PHOTOBOOTH
(1) Der Mietzeitraum beträgt ca. 24 Stunden (Aufbau am Tag der Veranstaltung, Abbau am Folgetag). Die Anlieferung, Aufbau, Einweisung und Abholung erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor die vereinbarten Uhrzeiten für Anlieferung oder Abholung in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu verändern. In Ausnahmefällen kann die Fotobox auch beim Auftragnehmer abgeholt werden.

(2) Hinweise zum sachgemäßen Umgang werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer bei der Übergabe der Fotobox mitgeteilt. Der sachgemäße Umgang mit der Fotobox und deren Ausstattung ist durch den Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftraggeber haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Auftraggeber mit dem Wiederbeschaffungswert von 2500€. Für die Zeit eines Ausfalls der Fotobox bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Fotobox ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

(3) Wird die Lieferung seitens Auftragnehmer aus unvorhergesehenen, vom Auftragnehmer nicht verschuldeten Ereignissen, gleichgültig ob beim Auftragnehmer oder Dritten, wie z.B. Unfall, Betriebsstörungen etc. gestört, so hat der Auftragnehmer, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers, die Möglichkeit vom Mietvertrag zurückzutreten. Ist die Anlieferung oder der Betrieb der Fotobox an dem vom Auftraggeber vorgesehen Platz nicht möglich, kann der Auftragnehmer vom Mietvertrag zurücktreten. Die Entscheidung hierüber obliegt einzig dem Auftragnehmer und wird am Tag der Anlieferung getroffen. Im Falle eines vom Auftraggeber verschuldeten Umstandes, der zur Nichtausführung der Dienstleistung führt, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100€ an den Auftragnehmer zu bezahlen. Sonstige Leistungsansprüche seitens des Auftraggebers sind damit erloschen. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers aus dem Vertrag unberührt. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Auftragnehmer um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach Einschätzung des Auftragnehmers nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Auftraggebers oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Er überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises vollumfängliche Nutzungsrechte im privaten Rahmen. Gewerbsmäßige Nutzung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt. Der Auftraggeber haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer und Dritte für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der Geräte während der Veranstaltung.

(5) Die entstandenen Fotos werden dem Auftraggeber per Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Diese Online-Galerie wird 3 Monate ab dem Miettag zur Verfügung stehen.

VI. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingunen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke

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Stand / Fassung: 30.04.2019